Unterlagen
Für die Bearbeitung von Wertermittlungsaufträgen werden mindestens die folgenden Unterlagen benötigt:
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Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten und Lagepläne).
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Ggf. Miet-, Pacht- und sonstige Nutzungsverträge sowie weitere öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Vereinbarungen.
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Ggf. Baugenehmigungen.
Bei der Bewertung von Wohnungs- und Teileigentum werden darüber hinaus benötigt:
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Teilungserklärung(en) und Gemeinschaftsordnung,
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Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 2 Jahre,
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Aktueller Wirtschaftsplan,
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WEG-Verwalterabrechnungen der letzten 2 Jahre,
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Mitteilung zur Höhe der Instandhaltungsrücklage.
Ein Grundbuchauszug und eine Flurkarte werden direkt durch das Sachverständigenbüro beschafft, sofern Ihnen diese Unterlagen nicht vorliegen.