Unterlagen

Für die Bearbeitung von Wertermittlungsaufträgen werden mindestens die folgenden Unterlagen benötigt:

  • Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten und Lagepläne).
  • Ggf. Miet-, Pacht- und sonstige Nutzungsverträge sowie weitere öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Vereinbarungen.
  • Ggf. Baugenehmigungen.

Bei der Bewertung von Wohnungs- und Teileigentum werden darüber hinaus benötigt:

  • Teilungserklärung(en) und Gemeinschaftsordnung,
  • Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 2 Jahre,
  • Aktueller Wirtschaftsplan,
  • WEG-Verwalterabrechnungen der letzten 2 Jahre,
  • Mitteilung zur Höhe der Instandhaltungsrücklage.

Ein Grundbuchauszug und eine Flurkarte werden direkt durch das Sachverständigenbüro beschafft, sofern Ihnen diese Unterlagen nicht vorliegen.