Die Kosten für die im Rahmen von Privatverträgen erbrachten gutachterlichen und technischen Leistungen setzen sich im Regelfall aus dem Honorar, den Nebenkosten und der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 19%) zusammen.
Das Sachverständigen-Honorar ist auftragsindividuell und wird je nach Art und Aufwand der Leistung kalkuliert. Grundsätzlich kann ein Stunden- oder Pauschalhonorar vereinbart werden.
Die Kalkulation des Honorars erfolgt üblicherweise in Anlehnung an die Honorarrichtlinie für Immobilienbewertung (BVS - Stand 2024).
Zu den Nebenkosten gehören:
Fahrtkosten, Schreibarbeiten, Fotos, Kopierkosten, Post-/Telefonpauschale, die ggf. anfallenden Gebühren von Ämtern und öffentlichen Einrichtungen sowie ggf. der Aufwand für eine technische Mitarbeiterin für das Aufmaß, die Fertigung von Systemskizzen und Berechnungen der Flächen/Volumina. Die Nebenkosten werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen berechnet.
Auf Wunsch erstellen wir Ihnen gern ein Angebot.